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Individualarbeitsrecht: Wir beraten Sie gerne in allen Fragen z. B. zur Arbeitsvertragsgestaltung, zum Kündigungsschutz oder zur Altersteilzeit.

Kollektivarbeitsrecht: Dieser Fachbereich regelt die Beziehungen zwischen den Betriebsparteien und deren Vertretungsorganen. Wir führen beispielsweise Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bei geplanten Betriebsänderungen oder entwickeln und realisieren Transferlösungen durch Qualifizierungsgesellschaften bei Personalabbau oder (Teil-)Betriebsschließung.

Insolvenzrecht: Von der außergerichtlichen Sanierung zur Vermeidung einer Insolvenz über die Vorbereitung einer geordneten Insolvenz bis hin zur übertragenden Sanierung im Insolvenzverfahren beraten und begleiten wir die Gesellschafter und/oder die Geschäftsführung betroffener Unternehmen durch alle schwierigen Phasen unter besonderer Beachtung des Insolvenzanfechtungs-, Eigenkapitalersatz- und Insolvenzstrafrechts. Wir begleiten auch Gesellschafter, deren Vermögen zur Sicherung der Unternehmensverbindlichkeiten dient, zur Abwendung einer Privatinsolvenz nach Firmeninsolvenz mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit der finanzierenden Bank.

Gesellschaftsrecht: Auf Wunsch begleiten wir u. a. die Gesellschafter und/oder die Geschäftsführung von Unternehmen in Krisensituationen bei der Klärung sämtlicher Fragestellungen, insbesondere haftungsrelevanter Art. Ferner stehen wir Ihnen bei Gesellschaftsgründungen ebenso wie bei Gesellschafterauseinandersetzungen beratend zur Seite.

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